Die ZKR sieht die Automatisierung als innovative Zukunftstechnologie an. Die zuständigen Minister der ZKR-Mitgliedstaaten haben 2018 in der „Mannheimer Erklärung“ gefordert, „die Fortentwicklung der Digitalisierung, Automatisierung und anderer moderner Technologien voranzutreiben und damit zur Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Binnenschifffahrt beizutragen“. In diesem Kontext hat die ZKR ein 8-Stufen-Modell vorgelegt, mit dessen Hilfe Pilotprojekte genehmigt werden können. Dabei sind der Antragsteller, die zuständige (nationale) Behörde und die relevanten Gremien der ZKR (v.a. kleiner Schifffahrtsausschuss und Plenartagung) einzubinden.
Schritt 1: Stellen eines Antrags auf eine Genehmigung für ein Pilotprojekt bei der zuständigen
Behörde
Schritt 2: Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde
Schritt 3: Prüfung des Antrags durch den Kleinen Schifffahrtsausschuss
Schritt 4: Annahme, Veröffentlichung und Mitteilung des Beschlusses
Schritt 5: Umsetzung des von der ZKR angenommen Beschlusses durch die zuständige Behörde
Schritt 6: Durchführung des Pilotprojekts und regelmäßige Unterrichtung gemäß den
getroffenen Auflagen
Schritt 7: Begleitung des Pilotprojekts und Erfahrungsrücklauf
Schritt 8: Überwachung und Evaluierung der für ein Pilotprojekt erteilten Genehmigung